Nebenkostenabrechnung - Mietrecht von A bis Z
 
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Nebenkostenabrechnung - Mieterrecht auf Fotokopien
Zur Überprüfung einer Nebenkostenabrechnung kann der Mieter von seinem Vermieter die Zusendung von Fotokopien der zugrundeliegenden Belege und Rechnungen verlangen. Das entschied jetzt das Landgericht Duisburg (13 S 208/01). Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes erklärte das Gericht, der Mieter könne nicht einfach darauf verwiesen werden, er solle die Abrechnungsunterlagen beim Vermieter selbst einsehen und prüfen.

Für Sozialwohnungen ist ausdrücklich gesetzliche geregelt, dass der Mieter gegen Kostenerstattung die Zusendung von Fotokopien der Rechnungsunterlagen fordern darf. Für freifinanzierte Wohnungen ist nicht einzusehen, dass etwas anderes gelten soll.

Hier muss der Mieter die gleichen Kontrollmöglichkeiten haben wie der Mieter einer Sozialwohnung. Die Duisburger Richter erklärten weiterhin, dass der Vermieter durch dies Entscheidung auch nicht über Gebühr belastet werden. Er sei "sowieso verpflichtet, dem Mieter die Belege in geordneter Form zu präsentieren.

Es genüge nicht, dem Mieter schlicht mehrere Aktenordner auszuhändigen, aus denen er sich zwischen anderen Unterlagen die erforderlichen Belege heraussuchen soll. Deshalb besteht der Mehraufwand für den Vermieter bei einem Anspruch des Mieters auf Belegkopien allein in einem zusätzlichen Kopiervorgang."

Die sei dem Vermieter ohne weiteres zumutbar sei, weil er einen Anspruch auf Kostenerstattung habe und die Erstellung von Fotokopien von einem Kostenvorschuss abhängig machen könne. Letztlich habe der Vermieter sogar eine Reihe von Vorteilen. Sein Bürobetrieb werde nicht durch die längere Anwesenheit von Mietern, welche die Unterlagen durchsehen wollen, gestört.

Fazit des Gerichts: Solange der Vermieter den Mieteranspruch auf Zusendung von Fotokopien nicht erfüllt, ist die Nebenkostenabrechnung nicht fällig. Der Mieter muss nicht bezahlen.

Weitere Informationen gibt es in der Mieterbundbroschüre "Die zweite Miete", zu erhalten bei allen örtlichen Mietervereinen. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht

 
 
 
 
 
 

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