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Möblierungszuschlag -
Mietrecht von A bis Z |
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Möblierungszuschlag
Will der Vermieter die Miete für eine möbliert vermietete
Wohnung erhöhen, kann er auf die ortsübliche Vergleichsmiete
laut Mietspiegel noch einen Möblierungszuschlag vornehmen
(LG Berlin 63 S 365/01).
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) ist bei der
Bewertung des Möblierungszuschlages auf den Zeitwert der
Möbel im Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens abzustellen.
Dabei geht das Landgericht Berlin von einer
durchschnittlichen Nutzungsdauer der Möbel von 10 Jahren
aus. Als Zuschlag wird dann ein Betrag von linear 2 Prozent
des Zeitwertes angesetzt.
Und so wird laut Mieterbund
gerechnet:
Wert der Möbel 1.200,00 Euro, aktueller Zeitwert nach 4
Jahren (bei 10-jähriger Nutzungsdauer) 720,00 Euro,
2-prozentiger Möblierungszuschlag pro Monat 14,40 Euro.
Für die 33 Quadratmeter große Wohnung des Berliner Mieters
bedeutet das eine monatliche Zuzahlung aufgrund der
Möblierung in Höhe von rund 44 Cent pro Quadratmeter.
Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht |
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