Mieterhöhung - Mietrecht von A bis Z
 
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Mieterhöhung nach Modernisierung - Wärmebedarfsrechnung
Verlangt der Vermieter nach Abschluss einer Wärmedämm-Maßnahme eine Mieterhöhung wegen Modernisierung, muss er nicht durch eine so genannte Wärmebedarfsrechnung darlegen, in welchem Maß sich eine Verringerung des Verbrauchs an Heizenergie ergibt (BGH VIII ARZ/01).

Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes ist Wirksamkeits-voraussetzung für eine Mieterhöhung nach Modernisierung, dass der Vermieter die Erhöhung genau berechnet und auch erläutert. Er muss darlegen, inwiefern die Baumaßnahme z.B. eine nachhaltige Energieeinsparung bewirkt.

Allerdings, so der BGH, dürfen hier keine überzogenen Forderungen gestellt werden. Der Mieter muss nur die Tatsachen erfahren, anhand derer er überschlägig beurteilen kann, ob die bauliche Änderung eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt. Ob die Einsparung nachhaltig ist, bemisst sicht nicht nach der konkreten Verringerung des Verbrauchs an Heizenergie, sondern daran, ob überhaupt eine messbare Einsparung an Energie erzielt wird und diese dauerhaft ist.

Um dauerhafte Energieeinsparung zu belegen, muss der Vermieter aber keine Wärmebedarfsrechnung vorlegen. Das hatte noch das Kammergericht Berlin in früheren Entscheidungen gefordert. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht

 

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