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Mieterhöhung -
Mietrecht von A bis Z |
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Mieterhöhung nach Modernisierung - Wärmebedarfsrechnung
Verlangt der Vermieter nach Abschluss einer
Wärmedämm-Maßnahme eine Mieterhöhung wegen Modernisierung,
muss er nicht durch eine so genannte Wärmebedarfsrechnung
darlegen, in welchem Maß sich eine Verringerung des
Verbrauchs an Heizenergie ergibt (BGH VIII ARZ/01).
Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes ist
Wirksamkeits-voraussetzung für eine Mieterhöhung nach
Modernisierung, dass der Vermieter die Erhöhung genau
berechnet und auch erläutert. Er muss darlegen, inwiefern
die Baumaßnahme z.B. eine nachhaltige Energieeinsparung
bewirkt.
Allerdings, so der BGH, dürfen hier keine überzogenen
Forderungen gestellt werden. Der Mieter muss nur die
Tatsachen erfahren, anhand derer er überschlägig beurteilen
kann, ob die bauliche Änderung eine nachhaltige Einsparung
von Heizenergie bewirkt. Ob die Einsparung nachhaltig ist,
bemisst sicht nicht nach der konkreten Verringerung des
Verbrauchs an Heizenergie, sondern daran, ob überhaupt eine
messbare Einsparung an Energie erzielt wird und diese
dauerhaft ist.
Um dauerhafte Energieeinsparung zu belegen, muss der
Vermieter aber keine Wärmebedarfsrechnung vorlegen. Das
hatte noch das Kammergericht Berlin in früheren
Entscheidungen gefordert. Quelle: Deutscher Mieterbund /
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