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Mietaufhebungsvertrag -
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Mietaufhebungsvertrag - Zeitmietvertrag, Kündigungsfrist,
Mietkaution
Auch wenn Mieter langfristig über Zeitmietvertrag,
Kündigungsausschluss-Klausel oder Kündigungsfristen an die
Wohnung gebunden sind, kann mit dem Vermieter eine
vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses vereinbart
werden.
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes kann jederzeit
ein so genannter Mietaufhebungsvertrag zwischen Mieter und
Vermieter geschlossen werden. Schon aus Beweisgründen sollte
ein derartiger Mietaufhebungsvertrag immer schriftlich
abgeschlossen sein.
In einem Mietaufhebungsvertrag kann aber auch zusätzlich
noch geregelt werden, dass der Mieter einen Nachmieter zu
stellen hat.
Denkbar ist auch, dass im Mietaufhebungsvertrag konkrete
Regelungen oder Absprachen hinsichtlich der Rückgabe der
Wohnung getroffen werden, beispielsweise dass die Wohnung
leer geräumt und besenrein oder renoviert zurückgegeben
wird, dass bestimmte Einrichtungsgegenstände zurückbleiben
oder vom Vermieter gegen Zahlung eines Abstandes übernommen
werden usw.
Außerdem kann in einem Mietaufhebungsvertrag auch eine
Regelung hinsichtlich der Rückzahlung der Mietkaution
getroffen werden. Gibt es zwischen Mieter und Vermieter
keine offenen Fragen mehr, könnte zum Beispiel eine
Absprache aufgenommen werden: „Mieter und Vermieter sind
sich darüber einig, dass keine gegenseitigen Ansprüche mehr
bestehen, dass die Mietkaution bei Rückgabe der Schlüssel
ausgezahlt wird.“ Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht |
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