Klavier - Mietrecht von A bis Z
 
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Klavier - Mieter dürfen ein Klavier in der Wohnung aufstellen
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes urteilt das Landgericht Frankfurt, das Musizieren gehöre zu den Gebrauchsrechten des Mieters, es zähle zur Ausübung des Persönlichkeitsrechts. Dann, so die Richter, sei es zwingend auch das Recht des Mieters, die dafür erforderlichen Musikinstrumente in die Wohnung zu bringen.

Dies gelte insbesondere auch im Hinblick darauf, dass der Vermieter von Anfang an wusste, dass sein künftiger Mieter Klavier spielt und dass die Statik des Gebäudes das Aufstellen des Klaviers ohne weiteres zulasse.

Das Argument des Vermieters, der Mieter benötige das Klavier zu Hause nicht, er könne seine Unterrichtsvorbereitung auch außerhalb der Wohnung vornehmen, folgten die Frankfurter Richter nicht.

Das Gericht erklärte nach Darstellung des Mieterbundes klipp und klar, das Persönlichkeitsrecht des Mieters sei zu achten und damit auch sein Recht, zu Hause zu musizieren. Dem Mieter könne nicht vorgeschrieben werden, wo er sein Instrument spielt. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht

 

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