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Klavier -
Mietrecht von A bis Z |
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Klavier - Mieter dürfen ein Klavier in der Wohnung
aufstellen
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes urteilt das
Landgericht Frankfurt, das Musizieren gehöre zu den
Gebrauchsrechten des Mieters, es zähle zur Ausübung des
Persönlichkeitsrechts. Dann, so die Richter, sei es zwingend
auch das Recht des Mieters, die dafür erforderlichen
Musikinstrumente in die Wohnung zu bringen.
Dies gelte insbesondere auch im Hinblick darauf, dass der
Vermieter von Anfang an wusste, dass sein künftiger Mieter
Klavier spielt und dass die Statik des Gebäudes das
Aufstellen des Klaviers ohne weiteres zulasse.
Das Argument des Vermieters, der Mieter benötige das Klavier
zu Hause nicht, er könne seine Unterrichtsvorbereitung auch
außerhalb der Wohnung vornehmen, folgten die Frankfurter
Richter nicht.
Das Gericht erklärte nach Darstellung des Mieterbundes klipp
und klar, das Persönlichkeitsrecht des Mieters sei zu achten
und damit auch sein Recht, zu Hause zu musizieren. Dem
Mieter könne nicht vorgeschrieben werden, wo er sein
Instrument spielt. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht |
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