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Kinderbetreuung -
Mietrecht von A bis Z |
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Kinderbetreuung - Grünes Licht für Tagesmutter:
Kinderbetreuung in der Wohnung erlaubt
Die Tätigkeit einer Tagesmutter kann in einer Mietwohnung
ausgeübt werden. Unter Beachtung der räumlichen Verhältnisse
und der Gegebenheiten vor Ort entspricht es einem
"vertragsgemäßen Gebrauch", wenn die Mieterin einer 90
Quadratmeter großen Wohnung hier tagsüber drei Kleinkinder
aufnimmt.
Anders möglicherweise, so der Deutsche Mieterbund , wenn
fünf oder mehr Kinder betreut werden und Nachbarn durch Lärm
stark beeinträchtigt werden.
Wer als Mieter ohne Wissen des Vermieters die Wohnung in der
Art und Weise "gewerblich" nutzt, riskiert sogar die
Kündigung des Vermieters. Es sei denn – so das Amtsgericht
Wiesbaden (92 C 546/02-34) – der Vermieter hätte sich mit
der Tagesmutter-Tätigkeit seiner Mieterin ausdrücklich
einverstanden erklärt.
Das Wiesbadener Gericht gab hier einer Mieterin Recht, die
seit 14 Jahren bis zu acht Kinder tagsüber in ihrer Wohnung
betreute und die für die Kinder laut Vereinbarung mit dem
Vermieter sogar zusätzliche Kosten für Wasser und Abwasser
zahlte.
Angesichts der erlaubten Nutzung der Wohnung könne der
Vermieter seine Kündigung auch nicht auf kurzfristige
Störungen und Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Holen
und Bringen der Kinder stützen, das heißt auf Parkprobleme
vor dem Haus, oder darauf, dass das Treppenhaus mit
Kinderwagen schon einmal zugestellt werde, erklärte der
Mieterbund. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht |
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