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Khaprakäfer -
Mietrecht von A bis Z |
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Khaprakäfer - 100 Prozent Mietminderung - Wohnung
unbewohnbar wegen Khaprakäfer
Weil die Wohnung vom ersten Tag an in einem so starken
Ausmaß von Khaprakäfern befallen war, dass sie nicht
bewohnbar war, war eine Mietminderung von 100 Prozent
gerechtfertigt. Außerdem stehen der Mieterin
Schadensersatzansprüche zu, weil der Vermieter bei
Vertragsabschluß auf das vorhandene Ungezieferproblem nicht
hingewiesen hatte. Das entschied jetzt das Amtsgericht
Aachen (80 C 569/97).
Nach Angaben des
Deutschen Mieterbundes (DMB) hatte die Mieterin nur
insgesamt sechs Monate in der Wohnung gelebt. Fünf Monate
lang hatte sie keinen Pfennig Miete oder Nebenkosten
bezahlt. Nach Vernehmung zahlreicher Zeugen stellte das
Amtsgericht Aachen fest, dass die Mietwohnung von Anfang an
von Khaprakäfern befallen war. Der Aufenthalt in der Wohnung
sei wegen der massiv verbreiteten Käfer unerträglich
gewesen. Zur Unbewohnbarkeit der Wohnung hatte der Vermieter
noch beigetragen, indem er bereits vor Einzug der Mieterin
auf Beschwerden der Vormieter hin die gesamte Wohnung mit
einem 10-Liter-Kanister Holzwurm-Tod behandelt hatte. Dieses
Mittel, das nach der Produktbeschreibung wegen
Gesundheitsgefahr nicht im Wohnbereich eingesetzt werden
durfte, hatte den Khaprakäfern zwar nichts anhaben können,
hatte aber die Wohnung selbst verpestet und bei Besuchern
Kopfschmerzen und Übelkeit ausgelöst.
Das Amtsgericht Aachen hielt aber nicht nur die
Mietminderung auf Null für gerechtfertigt. Der Mieterin
standen auch Schadensersatzansprüche zu. Entscheidend war,
dass dem Vermieter ein erhebliches Verschulden bei Abschluss
des Mietvertrages vorzuwerfen war. Er wusste, dass die
Wohnung von Khaprakäfern befallen war, die Vormieter deshalb
schon überstürzt ausgezogen waren, und er hatte einen
erfolglosen Versuch der Ungezieferbekämpfung mit einem
gesundheitsgefährdenden Mittel gestartet. Wer aber dann die
Wohnung vermietet, ohne darauf hinzuweisen, was es mit dem
Käferbefall auf sich hat, macht sich
schadensersatzpflichtig. Die Folge: Die Mieterin musste auch
keine Nebenkosten für die Wohnung zahlen, und sie kann die
Umzugskosten ersetzt verlangen. Quelle: Deutscher Mieterbund
/ Mietrecht
Khaprakäfer - Vorrats- bzw.
Getreideschädling
Der Khaprakäfer gehört zu den Vorrats- bzw.
Getreideschädlingen. Es wird ungefähr 2 bis 3 mm groß. Neben
Getreide und Getreideprodukten befällt der Khaprakäfer auch
Malz, Trockenmilch und Erdnüsse. Der Khaprakäfer nimmt keine
Nahrung zu sich. Die Weibchen legen ihre 40 bis 60 Eier
einzeln an Getreidekörnern ab. Die Larven sind extrem
widerstandsfähig und können sogar bei Temperaturen bis zum
Gefrierpunkt überleben. Auf Nahrung verzichten können sie
bis zu 12 Monate lang. Quelle: www.pharmacie.de |
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