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Indexmiete -
Mietrecht von A bis Z |
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Indexmiete - Was ist ein Indexmietvertrag?
Indexmietverträge, mit denen Mieter und Vermieter schon bei
Abschluss des Mietvertrages die zukünftigen Mieten
festlegen, das heißt an den Lebenshaltungskostenindex
koppeln, können jetzt unter erleichterten Bedingungen
abgeschlossen werden.
Der Mietvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Eine
Mindestlaufzeit, bisher 10 Jahre, gibt es seit September
2001 nicht mehr. Die zukünftige Mietpreisentwicklung muss
sich am Preisindex des Statistischen Bundesamtes für die
Gesamtlebenshaltung orientieren, sie darf höchstens der
prozentualen Indexänderung entsprechen. |
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Für die Dauer eines Jahres muss die Miete jeweils
unverändert bleiben. In der schriftlichen Mieterhöhung muss
der Vermieter die Änderung des vereinbarten Indexes angeben.
Der Mieter muss dann die neue Miete ab dem übernächsten
Monat zahlen.
Ist ein Indexmietvertrag vereinbart, sind Mieterhöhungen auf
die ortsübliche Vergleichsmiete oder wegen durchgeführter
Modernisierungen ausgeschlossen. Eine Ausnahme gibt es nur,
wenn der Vermieter zum Beispiel aufgrund einer gesetzlichen
Verpflichtung Baumaßnahmen durchführen muss. Quelle:
Deutscher Mieterbund / Mietrecht |
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