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Hausordnung - Was darf geregelt werden
In einer Hausordnung werden vor allem Regelungen zur
Hausreinigung, Treppenhausreinigung und zur Benutzung der
gemeinsam zur Verfügung stehenden Räume oder Einrichtungen,
zum Beispiel Waschküche, Trockenboden, Speicher, Partyraum
oder Garten geregelt. Die Hausordnung kann aber auch
Bestimmungen zum Schutz der Mieter vor gegenseitigen
Belästigungen und Störungen durch Hausmusik enthalten.
Meistens ist die Hausordnung schon Bestandteil des
Mietvertrages. In diesem Fall kann die Hausordnung vom
Vermieter nicht einseitig abgeändert werden. Das ist nur mit
Einverständnis der Mieter möglich.
Ist die Hausordnung dagegen nicht von Anfang an Bestandteil
des Mietvertrages, kann der Vermieter auch einseitig eine
Hausordnung aufstellen. Die in einer solchen einseitig
erlassenen Hausordnung getroffenen Regelungen sind jedoch
nur insoweit zulässig, als sie zur Aufrechterhaltung der
Ordnung im Haus und für ein gedeihliches Zusammenleben der
Mietparteien erforderlich sind. Hier können zum Beispiel
Benutzungszeiten für Gemeinschaftsräume geregelt oder eine
Einteilung für die Treppenhausreinigung festgelegt werden.
In einer solchen Hausordnung dürfen aber keine zusätzlichen,
im Mietvertrag nicht genannten Pflichten für die Mieter
begründet werden. Steht im Mietvertrag nichts davon, daß
Mieter das Treppenhaus reinigen müssen, kann eine solche
Regelung nicht in einer nachträglich vom Vermieter
erlassenen Hausordnung getroffen werden. Quelle: Deutscher
Mieterbund / Mietrecht
Hausordnung
Die Hausordnung soll das Zusammenleben sämtlicher Bewohner
eines Hauses gewährleisten. Sie ist Verhaltensmaßstab,
schützt die im Objekt lebenden Parteien vor gegenseitiger
Belästigung und spezifiziert die allgemeine Obhutspflicht
des Mieters über die Mietsache. Mietvertragliche
Verpflichtungen, wie z. B. Schönheitsreparaturen haben in
der Hausordnung nichts zu suchen.
In den meisten Mustermietverträgen ist die Hausordnung
bereits als Bestandteil enthalten und kann einseitig von
keiner Partei ( Mieter oder Vermieter ) geändert werden. Das
bedeutet, dass die Hausordnung erst durch Vereinbarung
(Mieter und Vermieter ) wirksam wird. Es reicht nicht aus,
wenn der Vermieter eine Hausordnung ohne vorherige
Vereinbarung mit den Mietern z.B. in das Treppenhaus oder an
ein “schwarzes Brett” hängt. Wurde die Hausordnung nicht
Bestandteil des Mietvertrages, kann der Vermieter einseitig
eine Hausordnung erlassen. Die Verpflichtungen des Mieters
beschränken sich bei der einseitigen Hausordnung
ausschliesslich auf die ordnungsgemäße Behandlung des
Mietobjektes und die Erhaltung der Ordnung innerhalb der
Hausgemeinschaft. Spezielle Verpflichtungen, wie z. B. die
Treppenhausreinigung dürfen nicht aufgenommen werden - hier
muß der Mieter zustimmen.
Im Detail regelt die Hausordnung vor allem folgende Punkte:
-
Ruhezeiten
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Schnee- und Glatteisbeseitigung
-
Benutzung von Gemeinschaftsräumen (z.B. Waschküche)
-
Abstellen von Kinderwagen und Fahrrädern
-
Reinigungspflichten der Mieter (z. B.Treppenhaus)
» Muster - Vorlage: Hausordnung |