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Grundsteuer -
Mietrecht von A bis Z |
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Grundsteuer
Bei Nebenkostenabrechnungen in gemischt genutzten Gebäuden
muß der Vermieter grundsätzlich eine Aufteilung der
Grundsteuer nach Wohn- und Gewerbefläche vornehmen.
Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (2 / 11 S 55/97)
schafft klare Grundsätze für die immer wiederkehrenden
Probleme bei Nebenkostenabrechnungen, wenn Gewerberäume und
Mietwohnungen in einem Haus zusammen abgerechnet werden
sollen.
Nach dem Urteil des Frankfurter Landgerichts dürfen bei
einem gemischt genutzten Gebäude die Wohnraummieter nicht
mit Kosten belastet werden, die durch die gewerbliche
Nutzung in diesem Haus entstehen. Lediglich in
Ausnahmefällen, in denen eine Trennung der Kosten nicht
möglich nicht oder die gewerblichen Kosten annäherungsweise
denen einer Wohnraumnutzung entsprechen, kann eine pauschal
für das gesamte Gebäude geltende Abrechnung für die
Betriebskosten erstellt werden. Eine Aufteilung der
Grundsteuer auf die gewerblichen und die die Wohnraummieter
sei aber ohne weiteres möglich. Nach Darstellung des
Deutschen Mieterbundes gelten diese Grundsätze auch für
Nebenkostenpositionen wie Versicherungen und Wasserkosten.
Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht |
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