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Grillen -
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Grillen im Garten
Laut §§ 906, 1004, BGB, hat der Nachbar einen
Unterlassungsanspruch, wenn er durch erhebliche Gerüche
nicht mehr in seinem Garten ausharren kann oder wenn er
sogar sämtliche Fenster schließen muss, um sich vor den
Gerüchen zu schützen. Empfehlenswert wäre aber, bevor man
gleich vor Gericht zieht, eine Einigung mit dem Nachbarn zu
finden, wie z. B. das versetzen eines Grills auf eine andere
Stelle, wo sich die Gerüche nicht so sehr zum Nachbarn
ausbreiten. Wenn man aber trotz allem vor Gericht ziehen
muss, so besteht hier keine ausdrückliche Gesetzesregelung.
Es kommt immer ganz auf den Einzelfall an. Alleine wenn es
darum geht, wie oft gegrillt werden darf, sind sich die
Gerichte nicht einig. Die Palette reicht von zwei Mal
jährlich bis hin zu zwei Mal pro Woche. |
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Grenzen und Ausnahmen beim Grillen
Streit und Ärger zwischen Vermietern, Mietern und
Wohnungsnachbarn kommt es regelmäßig, wenn es um das Grillen
geht. Im folgenden ist zu lesen, worauf die Mieter beim
Grillen achten müssen: Da Grillen in den Sommermonaten
üblich ist, muss es geduldet werden. Die Gerichte sind sich
nicht einig im Hinblick darauf, wie oft im Jahr
beziehungsweise im Monat gegrillt werden darf. Von einem
Gericht wurde Grillen bis zu zweimal monatlich zwischen 17
und 23 Uhr im hinteren Teil des Gartens als zulässig
empfunden. Als tolerierbar erachtete ein anderes Gericht
viermal Grillen pro Jahr bis 24 Uhr.
Zwischen
April und September höchstens einmal im Monat zu grillen,
nachdem die Nachbarn vorher informiert werden müssen,
erlaubte ein weiteres Gericht. Nur, wenn es zu wesentlichen
Beeinträchtigungen durch Ruß oder Rauch kommt, wird ein
absolutes Verbot in Betracht gezogen. Statt eines
Holzkohlegrills einen Elektrogrill und Alu-Schalen zu
verwenden wurde dahingehend von einem süddeutschen Gericht
empfohlen. Ob beim Grillen entstehender Qualm die Nachbarn
stört, ist letztlich entscheidend. Ein Nachbar muss nicht
hinnehmen, wenn Qualm in seine Räume dringt. Solch eine
Belästigung ist sogar eine Bußgeld fähige
Ordnungswidrigkeit. |
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