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Gas Etagenheizung -
Mietrecht von A bis Z |
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Fernwärme statt Gas-Etagenheizung
Lösung bei Eigenheimzulage und Wohnungsbauförderung
notwendig
Führt der Austausch der Gas-Etagenheizung gegen eine
Fernwärmeheizung weder zu einer Wohnwertverbesserung noch zu
einer vernünftigen Energieeinsparung, kann der Vermieter
keine Mieterhöhung für seine "Modernisierung" verlangen,
entschied das Landgericht Hamburg (316 S 136/01).
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes hatte der Vermieter
die Gasthermen im Haus, das heißt die alten
Gas-Etagenheizungen, entfernen und gegen eine Zentralheizung
mit Fernwärme ersetzen lassen. Für diese Baumaßnahme
errechnete der Vermieter eine 11-prozentige
Modernisierungs-Mieterhöhung von monatlich 0,70 Euro pro
Quadratmeter.
Zu Unrecht, wie das Hamburger Landgericht feststellt. Die
Energie einsparende Maßnahme an sich war zumindest hier
wirtschaftlich nicht vertretbar. Nach Umstellung auf
Fernwärme stiegen die Kosten im Haus um 15 Prozent.
Außerdem könne auch von einer Wohnwertverbesserung keine
Rede sein. Im Gegenteil: Das Landgericht Hamburg erklärte,
im Austausch einer Gas-Etagenheizung durch einen Anschluss
an Fernwärme sei grundsätzlich keine Modernisierungsmaßnahme
zu sehen. "Denn grundsätzlich hat eine Gas-Etagenheizung für
den Mieter den entscheidenden Vorteil, dass er diese
entsprechend seinen individuellen Bedürfnissen steuern und
zum Beispiel auch außerhalb der eigentlichen Heizperiode
schneller in Betrieb nehmen kann". Quelle: Deutscher
Mieterbund / Mietrecht |
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