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Fernsehen -
Digitales Fernsehen (DVB-T)
Die „klassische“ Fernsehantenne, und damit der so genannte
terrestrische Antennenempfang hat weitgehend ausgedient.
Region für Region wird in diesen Wochen und Monaten auf
digitale Übertragungstechnik umgestellt. Nach Darstellung
des Deutschen Mieterbundes bedeutet die Einführung des
digitalen Fernsehens, DVB-T (Digital Video Broadcasting –
Terrestrial), dass ein Fernsehempfang über die bisherige,
alte, analog-terrestrische Gemeinschaftsantenne des
Mietshauses nicht mehr möglich sein wird.
Die betroffenen Mieterhaushalte benötigen hier eine so
genannte Settop-Box, einen Decoder, der etwa 150 – 200 Euro
kostet. Zahlen muss der Mieter die Settop-Box selbst, nicht
der Vermieter. Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin (67
T 90/03) auf das der Deutsche Mieterbund verweist, kann ein
betroffener Mieter von seinem Vermieter weder die
Ausstattung der Wohnung mit Decoder verlangen, noch
Kostenerstattung fordern, wenn er sich die Settop-Box selbst
kauft. Nach der Entscheidung der Berliner Richter ist der
Wegfall der terrestrischen Ausstrahlung nicht vom Vermieter
zu vertreten.
Außerdem sei der Vermieter aufgrund des Mietvertrages nicht
zum Erhalt bestehender Empfangsmöglichkeiten verpflichtet,
bzw. er sei auch gar nicht in der Lage dazu.
Die Einführung des digitalen Fernsehens bedeutet aber auch,
so der Deutsche Mieterbund, dass Kabel und Satellit
Konkurrenz bekommen. So können deutlich mehr Programme
empfangen werden als mit der bisherigen terrestrischen
Technik und letztlich liegen die Kosten niedriger.
Problematisch ist aber, dass viele Mieter – unter Umständen
über den Vermieter – langfristig an Kabelgesellschaften
gebunden sind. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht |
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