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Eigentumswohnung -
Mietrecht von A bis Z |
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Vermietete Eigentumswohnung / Nebenkosten
Die so genannte Wohngeldabrechnung für den
Wohnungseigentümer ist keine geeignete Nebenkostenabrechnung
im Sinne des Gesetzes, die der Wohnungseigentümer an seinen
Mieter weitergeben kann, entschied das Amtsgericht München
(411 C 8539/01).
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) lehnte das
Gericht eine Nebenkostennachforderung des Eigentümers einer
vermieteten Eigentumswohnung ab, weil dessen Abrechnung
nicht wirksam war. Der Wohnungseigentümer hatte die
Wohngeldabrechnung, mit der die Hausverwaltung die Kosten
der Wohnungseigentümer abgerechnet hatte, an seinen Mieter
weitergegeben. Das aber, so das Gericht, sei keine wirksame
Nebenkostenabrechnung für Mieter. Denn in der
Verwalterabrechnung tauchten auch Positionen, wie
beispielsweise Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten bzw.
Rücklagen auf. Diese Kosten aber müsse ein Mieter – im
Gegensatz zum Wohnungseigentümer – nie zahlen.
Neben diesem Hauptfehler bei Nebenkostenabrechnungen in
Eigentumswohnungen müssen Mieter hier auch immer auf den
korrekten Verteilerschlüssel achten. Während die Kosten für
Wohnungseigentümer, so der Deutsche Mieterbund, häufig nach
Wohnfläche bzw. Miteigentumsanteilen abgerechnet würden,
kommt es für den Mieter allein auf den im Mietvertrag
festgelegten Verteilerschlüssel an. Im Zweifel sollten sich
Mieter an ihren örtlichen Mieterverein wenden. Quelle:
Deutsche Mieterbund / Mietrecht |
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