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Ehescheidung -
Mietrecht von A bis Z |
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Scheidung - Wer bekommt die Wohnung bzw. Mietwohnung?
Haben beide Ehepartner den Mietvertrag unterschrieben,
können auch nur beide gemeinsam das Mietverhältnis kündigen.
Solange das Mietverhältnis fortbesteht, bleiben beide
Ehepartner gegenüber dem Vermieter zur Mietzahlung
verpflichtet. Daran ändert sich grundsätzlich auch dann
nichts, wenn sich die Ehepartner trennen oder scheiden
lassen.
Können sich die Ehepartner und der Vermieter nicht
einvernehmlich einigen, wer in der Mietwohnung wohnen bleibt
und wer ausziehen soll, kann das Familiengericht eine für
beide Ehepartner und den Vermieter verbindliche Entscheidung
treffen. |
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Das Gericht kann anlässlich der Scheidung bestimmen, dass
ein von beiden Ehepartnern abgeschlossenes Mietverhältnis
von einem Ehepartner allein fortgesetzt wird oder auch, dass
ein Ehegatte anstelle des anderen in dessen Mietverhältnis
eintritt.
Der Vermieter ist an diese Entscheidung des Gerichts
gebunden. Er muss das Mietverhältnis mit dem Ehepartner als
Mieter fortsetzen, dem die Wohnung zugewiesen wurde. Der
andere Ehepartner, der aus der Wohnung auszieht, wird von
seiner bisherigen vertraglichen Verpflichtung als Mieter
frei.
Das Gericht kann aber zur Absicherung des Vermieters
anordnen, dass auch der aus dem Mietverhältnis ausscheidende
Mieter weiter für die Mietzahlung haftet. Diese Haftung kann
befristet oder beschränkt werden. Eine vollständige
Entlastung dieses Ehepartners soll nach einer Entscheidung
des OLG Schleswig (13 UF 90/98) nur in Betracht kommen, wenn
an der Zahlungsfähigkeit des in der Wohnung verbleibenden
Ehepartners kein vernünftiger Zweifel besteht. Quelle:
Deutscher Mieterbund / Mietrecht |
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Ehescheidung
Bleibt nach der Trennung ein Ehepartner in der ursprünglich
gemeinsamen Wohnung, so muss er auch allein für die Miete
aufkommen. Das stellen die Richter des Oberlandesgerichts
Brandenburg klar (Az. 9 U 18/06). Das Gericht räumte aber
eine Überlegungsfrist ein, in der der verlassene Partner
sich klar werden kann, ob er in der Wohnung bleibt. |
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