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Anpralltrauma -
Mietrecht von A bis Z |
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Anpralltrauma
Weil sich der Mieter beim Sturz im Keller ein „Anpralltrauma
im Genitalbereich“ zugezogen hat, muss der Vermieter 2.500
Euro Schmerzensgeld zahlen, entschied das Landgericht Berlin
(67 S 319/03).
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) war der Mieter
bei defekter Kellerbeleuchtung mit zwei Eimern in den Händen
in den Keller gegangen, um Kohlen zu holen. Dabei war er
über einen Balken gestolpert, der etwa 60 bis 80 cm in den
Gangbereich hineinragte, und auf den vorderen Teil dieses
Balkens gefallen.
Das Landgericht Berlin bejahte eine Verantwortlichkeit des
Vermieters für den Unfall, weil der seine
Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Als Eigentümer des
Hauses ist der Vermieter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass
in den den Mietern des Hauses zugänglichen Bereichen keine
Gefahrenquellen bestehen. Er hat – so der Deutsche
Mieterbund – dafür Sorge zu tragen, dass alle von Mietern
genutzten Flächen gefahrlos betreten werden können. Dazu
gehört es, dass zum Beispiel auch in den Kellergängen keine
Stolperstellen geschaffen werden, dass hier eine
einwandfreie Beleuchtung besteht.
2.500 Euro Schmerzensgeld hielt das Landgericht Berlin für
angemessen, da der Mieter sich einer Notoperation
unterziehen musste. Das Genital-Anpralltrauma wurde
stationär zehn Tage im Krankenhaus behandelt, anschließend
war der Mieter noch vier Wochen in ambulanter Behandlung.
Erst danach trat Schmerzfreiheit ein. Quelle: Deutscher
Mieterbund / Mietrecht |
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