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Ameisen -
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Einzelne Ameisen - Keine Wohnwertbeeinträchtigung
Auch Späherameisen rechtfertigen keine Mietminderung
Ein halbes Jahr lang hatte ein Kölner Mieter Ameisen in
seiner Wohnung gezählt, alles aufgelistet und die Miete
gekürzt. Insgesamt waren von Juni bis November an 17
verschiedenen Tagen 24 Ameisen in seiner Wohnung. So fand er
im Juni an sieben Tagen ein bis zwei Ameisen, im Juli waren
die Ameisen an drei Tagen da, im August an zwei Tagen und an
einem Tag im September waren es plötzlich schon drei Ameisen
und im Oktober an einem Tag sogar vier. Im November kam zwar
nur eine Ameise, aber an drei Tagen.
Kein Grund, die Miete zu mindern, meinte das Amtsgericht
Köln (213 C 548/97), da dies eine völlig unerhebliche
Beeinträchtigung sei.
Auch das Mieterargument, bei den einzelnen Ameisen handele
es sich um Späherameisen, die eine Vorhut für eine
Besiedelung bilden, erbarmte das Gericht nicht. Erst wenn
die Ameisen die Wohnung wirklich besiedelt hätten, könnte
man neu über die Frage "Wohnungsmangel oder nicht"
nachdenken.
Wann die Miete tatsächlich gemindert werden darf, kann man
in der Mieterbund-Broschüre "Wohnungsmängel und
Mietminderung" nachlesen, die Sie bei allen örtlichen
Mietervereinen kaufen oder auch direkt beim Deutschen
Mieterbund e.V. im Internet unter der Rubrik "Ratgeber"
bestellen können. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht |
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