Wegerecht Kostenbeteiligung - Mietrecht A-Z

 
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Wohnungseigentum Verzicht
Nach allgemeiner Rechtsauffassung ist es nicht möglich, das Wohnungseigentum aufzugeben, indem dies vor dem Grundbuchamt erklärt wird. Diese Annahme ist korrekt. Aufgrund des Gemeinschaftsverhältnisses innerhalb einer Eigentümergemeinschaft hat der Wohnungseigentümer auch Pflichten übernommen. Vor allem den Zahlungsverpflichtungen kann er sich nicht einfach durch Verzicht auf das Eigentum entziehen.

 

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