Widerrufsrecht bei Mietverträgen Auch die Unterschrift unter einem Mietvertrag
sollte wohl überlegt sein. Manche Mieter glauben, dass sie
ein Widerrufsrecht ausüben können, solange sie nur schnell
genug reagieren. Dies ist jedoch falsch.
„Verträge sind einzuhalten“ ist einer der Grundsätze im
deutschen Recht. Dies gilt auch für Mietvertrage. Nach der
Unterzeichnung gilt die im Vertrag aufgeführte
Kündigungsfrist. Das sind in der Regel drei Monate (BGB §
573 c).
Wenn der Vermieter darauf eingeht, kann auch eine Aufhebung
vereinbart werden. Zur Absicherung beider Seiten sollte der
Aufhebungsvertrag schriftlich erfolgen.