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Wasserpreiskontrollen werden schärfer |
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Wasserpreiskontrollen werden schärfer
Der Bundesgerichtshof hat aufgrund seines Urteils
vom 02.02.2010 mit dem Az. KVR 66/08 dafür gesorgt, dass
Wasserversorgungsunternehmen stärker kontrolliert werden
können.
In diesem strittigen Fall hatte das Hessische
Wirtschaftsministerium 2007 den Wasserversorger Enwag dazu
gezwungen, die Preise für Wasser zu senken. Die Enwag
hingegen führte an, dass die Versorgung mit Wasser am Rande
des Mittelgebirges von besonderen Schwierigkeiten begleitet
sei. Sie klagten daher gegen die aufgezwungene Preissenkung
in Höhe von 20 %.
Der BGH entschied, dass die Wasserpreissenkung durch die
Kartellbehörde rechtswirksam ist. Die angeführten Mehrkosten
wegen der schwierigen geografischen Lage des
Versorgungsgebiets konnten nicht belegt werden. Allerdings
entschied der BGH gegen eine rückwirkende Senkung der
Preise. |
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