Wasserpreiskontrollen werden schärfer

 
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Wasserpreiskontrollen werden schärfer
Der Bundesgerichtshof hat aufgrund seines Urteils vom 02.02.2010 mit dem Az. KVR 66/08 dafür gesorgt, dass Wasserversorgungsunternehmen stärker kontrolliert werden können.

In diesem strittigen Fall hatte das Hessische Wirtschaftsministerium 2007 den Wasserversorger Enwag dazu gezwungen, die Preise für Wasser zu senken. Die Enwag hingegen führte an, dass die Versorgung mit Wasser am Rande des Mittelgebirges von besonderen Schwierigkeiten begleitet sei. Sie klagten daher gegen die aufgezwungene Preissenkung in Höhe von 20 %.

Der BGH entschied, dass die Wasserpreissenkung durch die Kartellbehörde rechtswirksam ist. Die angeführten Mehrkosten wegen der schwierigen geografischen Lage des Versorgungsgebiets konnten nicht belegt werden. Allerdings entschied der BGH gegen eine rückwirkende Senkung der Preise.

 

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