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Verzinsung
der Mietkaution
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Über die Verzinsung der
Mietkaution entschied unlängst das Landgericht Lübeck mit
Urteil vom 22.07.10 unter Az. 14 S 59/10. Es ging dabei um
einen Mietvertrag aus dem Jahr 1972. Es handelte sich um
einen Formularmietvertrag, der durch den Vermieter
handschriftlich ergänzt worden war, und zwar um die
Formulierung, dass die Kaution unverzinslich ist.
Die Höhe der Kaution betrug
2000 DM. Erst im Jahr 2009 legte der Vermieter die Kaution
auf einem Bankkonto an. Der Mieter, der davon erfuhr, klagte
auf Nachzahlung der bis dahin aufgelaufenen Zinsen in Höhe
von 1.348, 83 Euro.
Die Zinsen wurden dem Mieter vom LG Lübeck zugesprochen. In
der Begründung wird auf § 9 AGBG verwiesen. Das Gesetz wurde
zwar erst 1977 erlassen, ist aber auch für Mietverträge
gültig, die vorher abgeschlossen wurden. Denn aufgrund der
Inflation haben Mieter natürlich ein Interesse, dass ihre
Kaution verzinst wird. Legt der Vermieter die Kaution also
nicht an, dann muss er für die Verzinsung einstehen. |
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