Verzinsung der Mietkaution

 
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Über die Verzinsung der Mietkaution entschied unlängst das Landgericht Lübeck mit Urteil vom 22.07.10 unter Az. 14 S 59/10. Es ging dabei um einen Mietvertrag aus dem Jahr 1972. Es handelte sich um einen Formularmietvertrag, der durch den Vermieter handschriftlich ergänzt worden war, und zwar um die Formulierung, dass die Kaution unverzinslich ist.

Die Höhe der Kaution betrug 2000 DM. Erst im Jahr 2009 legte der Vermieter die Kaution auf einem Bankkonto an. Der Mieter, der davon erfuhr, klagte auf Nachzahlung der bis dahin aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 1.348, 83 Euro.

Die Zinsen wurden dem Mieter vom LG Lübeck zugesprochen. In der Begründung wird auf § 9 AGBG verwiesen. Das Gesetz wurde zwar erst 1977 erlassen, ist aber auch für Mietverträge gültig, die vorher abgeschlossen wurden. Denn aufgrund der Inflation haben Mieter natürlich ein Interesse, dass ihre Kaution verzinst wird. Legt der Vermieter die Kaution also nicht an, dann muss er für die Verzinsung einstehen.

 

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