Verwaltungskosten Gewerbemieter - Mietrecht

 
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Umlage der Verwaltungskosten auf Gewerbemieter
Zwischen einem Vermieter von Gewerberäumen und dessen Mieter kam es zu einem Rechtsstreit. Es ging dabei um die Umlage der Verwalterkosten durch den Mieter.

Der Mietvertrag zwischen den streitenden Parteien war in Form eines Mustervertrags geschlossen worden. Dieser enthielt auch eine Klausel, die besagte, dass der Mieter die Kosten der technischen und kaufmännischen Hausverwaltung zu tragen hat. Die dann in den Jahren 2003 und 2004 auf den Mieter umgelegten Verwalterkosten betrugen 5,5 % der Bruttomiete, de facto 5.000 €. Der Mieter befand diesen Betrag als unangemessen und die entsprechende Klausel im Mietvertrag als rechtswidrig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) gab jedoch dem Vermieter recht. Die Klausel über die Umlage der Verwaltungskosten war selbst in dem Mustervertrag eindeutig formuliert und bestimmt. Die Tatsache, dass Verwalterkosten umgelegt werden, ist in keinem Fall rechtswidrig. Auch die Höhe von 5,5 % der Bruttomiete ist üblich. Somit konnte der Mieter mit Kosten in dieser Größenordnung rechnen (BGH Az. XII ZR 109/08 aus Dezember 2009).

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