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Verwaltungskosten Gewerbemieter - Mietrecht
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Umlage der Verwaltungskosten auf
Gewerbemieter
Zwischen einem Vermieter von Gewerberäumen und
dessen Mieter kam es zu einem Rechtsstreit. Es ging dabei um
die Umlage der Verwalterkosten durch den Mieter.
Der Mietvertrag zwischen den streitenden Parteien war in
Form eines Mustervertrags geschlossen worden. Dieser
enthielt auch eine Klausel, die besagte, dass der Mieter die
Kosten der technischen und kaufmännischen Hausverwaltung zu
tragen hat. Die dann in den Jahren 2003 und 2004 auf den
Mieter umgelegten Verwalterkosten betrugen 5,5 % der
Bruttomiete, de facto 5.000 €. Der Mieter befand diesen
Betrag als unangemessen und die entsprechende Klausel im
Mietvertrag als rechtswidrig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) gab jedoch dem Vermieter recht.
Die Klausel über die Umlage der Verwaltungskosten war selbst
in dem Mustervertrag eindeutig formuliert und bestimmt. Die
Tatsache, dass Verwalterkosten umgelegt werden, ist in
keinem Fall rechtswidrig. Auch die Höhe von 5,5 % der
Bruttomiete ist üblich. Somit konnte der Mieter mit Kosten
in dieser Größenordnung rechnen (BGH Az. XII ZR 109/08 aus
Dezember 2009).
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