Versorgungssperre bei Zahlungsrückstand

 
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Versorgungssperre bei Zahlungsrückstand
Der Vermieter einer Wohnung war mit der Zahlung der Stromkosten in Rückstand geraten. Aufgrund der Höhe von 2.100 Euro sperrte der Stromversorger der Mieterin die Stromzufuhr. Die Mieterin klagte gegen den Energieversorger auf Stromlieferung.

Das Landgericht in Saarbrücken beschäftigte sich mit diesem Fall. Es wurde entschieden, dass der Energieversorger vertragskonform gehandelt hatte. Es bestand ein Vertrag zwischen Vermieter und Versorger. Da der Vermieter in Zahlungsrückstand kam, konnte der Versorger die Stromzufuhr sperren.

Das Gericht wies die Mieterin darauf hin, einen eigenen Vertrag mit dem Stromlieferanten abzuschließen. Ihr blieb lediglich die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter einzureichen (Az. 5 T 236/09, Beschluss 11.05.2009).

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