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Versorgungssperre bei
Zahlungsrückstand
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Versorgungssperre bei
Zahlungsrückstand
Der Vermieter einer Wohnung war mit der Zahlung
der Stromkosten in Rückstand geraten. Aufgrund der Höhe von
2.100 Euro sperrte der Stromversorger der Mieterin die
Stromzufuhr. Die Mieterin klagte gegen den Energieversorger
auf Stromlieferung.
Das Landgericht in Saarbrücken beschäftigte sich mit diesem
Fall. Es wurde entschieden, dass der Energieversorger
vertragskonform gehandelt hatte. Es bestand ein Vertrag
zwischen Vermieter und Versorger. Da der Vermieter in
Zahlungsrückstand kam, konnte der Versorger die Stromzufuhr
sperren.
Das Gericht wies die Mieterin darauf hin, einen eigenen
Vertrag mit dem Stromlieferanten abzuschließen. Ihr blieb
lediglich die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen den
Vermieter einzureichen (Az. 5 T 236/09, Beschluss
11.05.2009).
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