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Mietrecht A-Z - Umzugsschäden |
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Umzugsschäden
Kosten für Schäden im Treppenhaus, wie z.B. Kratzer an der
Hauswand, Dellen im Treppengeländer oder beschädigte
Wohnungstüren, die nachweislich aus einem Umzug resultieren
sind vom Mieter selbst zu tragen.
Dabei ist der Mieter nicht dazu verpflichtet das ganze
Treppenhaus renovieren zu lassen, er muss lediglich die
tatsächlich durch ihn beschädigten Stellen so ausbessern
lassen, dass sich diese nicht vom Rest des Treppenhauses
abheben. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die Aufwendungen
zur Ausbesserung der entstandenen Schäden umso höher sind,
desto schöner das Treppenhaus ist.
Entstehen Schäden durch ein Umzugsunternehmen, hat der
beauftragende Mieter das Recht, die Kosten für die
Reparaturen bei diesem Unternehmen einzufordern.
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