Mietrecht A-Z - Umzugsschäden
 
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Umzugsschäden
Kosten für Schäden im Treppenhaus, wie z.B. Kratzer an der Hauswand, Dellen im Treppengeländer oder beschädigte Wohnungstüren, die nachweislich aus einem Umzug resultieren sind vom Mieter selbst zu tragen.

Dabei ist der Mieter nicht dazu verpflichtet das ganze Treppenhaus renovieren zu lassen, er muss lediglich die tatsächlich durch ihn beschädigten Stellen so ausbessern lassen, dass sich diese nicht vom Rest des Treppenhauses abheben. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die Aufwendungen zur Ausbesserung der entstandenen Schäden umso höher sind, desto schöner das Treppenhaus ist.

Entstehen Schäden durch ein Umzugsunternehmen, hat der beauftragende Mieter das Recht, die Kosten für die Reparaturen bei diesem Unternehmen einzufordern.

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