Türspion - Mietrecht A-Z

 
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Türspion
Mietern ist es grundsätzlich erlaubt, sich einen Spion und eine zusätzliche Klingel auch ohne vorherige Zustimmung des Vermieters einbauen zu lassen. Nicht nur das Landgericht Berlin urteilte dies, denn diese Maßnahmen stellen eine sehr geringe Veränderung in der Wohnung dar. Erst bei Auszug des Mieters ist der Vermieter berechtigt den Mieter dazu aufzufordern, den Umbau wieder rückgängig zu machen. (Landgericht Berlin, Urteil vom 13. Juli 1984, Az: 65 S3/84)

 
 
 
 
 
 

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