Trockenraum - Mietrecht A-Z

 
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Trockenraum
Erhält der Mieter von dem Vermieter während des Mietzeitraumes einen Trocknungsraum zugewiesen, so darf dieser nicht einfach wieder entzogen werden. Vor dem Amtsgericht Köln entschied das Gericht zugunsten der Kläger, die auf dem Weg zu dem Trocknungsraum auf dem Dachboden auf einmal vor einer verschlossenen Tür standen. Der Vermieter hatte die Tür einfach verschlossen und den Schlüssel bei sich führend aus dem Haus entwendet. Trotz Regelungen im Mietvertrag hielt sich der Vermieter nicht an die Abmachungen. Die Mieter klagten aufgrund des Gewohnheitsrechts. Auch die Richter waren der Meinung, dass Mieter einen Anspruch auf einen Trocknungsraum und durch die Mietzahlung sogar einen Mitbesitz an dem Dachboden haben. Dieser Mitbesitz wurde von dem Vermieter eigenmächtig entzogen, womit er sich hier strafbar gemacht hat. Entscheidend sind Vereinbarungen, die im Mietvertrag geregelt werden und die in der Hausordnung aufgeführt sind. Weiterhin gehen jährliche Duldungen von beiden Seiten in ein Gewohnheitsrecht über und werden damit wirksam. Amtsgericht Köln; Urteil 01.06.2007 [Aktenzeichen: 208 C 194/07]

 

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