Terrorversicherung

 
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Eine Terrorversicherung muss der Mieter bezahlen
Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied im Falle ob eine Mieter die Kosten einer Terrorversicherung übernehmen muss wie folgt. Der Mieter muss dem Vermieter die Kosten erstatten. Laut Gericht handle es sich um Sachversicherungskosten, die auf dem Mieter umzulegen sind. Voraussetzung ist jedoch, dass die Kosten im Mietvertrag aufgeführt wurden. Bei Unwirtschaftlichkeit der Versicherung muss der Mieter jedoch nicht bezahlen. (OLG Frankfurt, Urteil v. 26.06.2009, Az. 2 U 54/09).

 

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