Strom- oder Gas-Abschalten

 
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Strom- oder Gas-Abschalten
Bezahlt der Vermieter die Stromrechnung nicht, dann muss der Mieter das Strom- oder Gas-Abschalten in Kauf nehmen. Das Landgericht Saarbrücken entschied in einem konkreten Fall so (Az.: 5 T 236/09). Der Mieter muss das auch dann in Kauf nehmen, wenn er ordnungsgemäß die Betriebskosten an den Vermieter gezahlt hat. Damit wies das Gericht den Antrag von einem Mieter auf das Erlassen einer einstweiligen Verfügung ab. Mit der Verfügung sollte ein Energieversorger verpflichtet werden, die Wohnung weiter mit Energie zu beliefern.

 

 

 

 
 
 
 
 
 

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