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Ein Streit zwischen Nachbarn
entsteht schnell und immer wieder müssen sich deutsche
Gerichte mit den kuriosesten Streitfällen auseinander
setzen. Schnell wird aus einer kleinen
Meinungsverschiedenheit ein unerbittlicher Streit. Mieter
und Eigentümer stehen aber nicht ohne Rechte dar und wer
sich in diesem Bereich auskennt, der kann den ein oder
andere Streit übern Gartenzaun mit Sicherheit vermeiden.
Lärm aus der Nachbarschaft
Rund 42 Prozent aller Deutschen leiden unter dem
Lärm, der von den Nachbarn produziert wird, so ermittelte es
des Deutsche Mieterbund. Man muss jedoch den krach von den
Nachbarn nicht immer einfach so hinnehmen, denn es gibt die
Hamburger Lärmschutzverordnung. Sie besagt, dass
Musikinstrumente und Handrasenmäher zwischen 13 und 15 Uhr
sowie zwischen 20 und 7 Uhr nicht stören dürfen. Handelt es
sich um einen Rasenmäher mit einem Motor, dann darf er
bereits ab 19 Uhr nicht mehr in Betrieb genommen werden.
Halten sich die Nachbarn nicht daran, sollte man zunächst
bemüht sein, mit Ermahnungen um Ruhe zu bitten, bevor die
Polizei eingeschaltet wird. Das Verbrauchermagazin „Guter
Rat“ empfiehlt sogar sich an den Vermieter zu wenden, da er
einem zum wiederholten Male ermahnten Ruhestörer kündigen
kann. Wer spielende Kinder als Lärmbelästigung ansieht, hat
jedoch schlechte Karten - jedenfalls solange die Ruhezeiten
eingehalten werden.
Wuchernde Pflanzen
Pflanzen, die im Bezug auf das Wachstum ein
Eigenleben entwickeln, sind weitaus häufiger ein Streitpunkt
zwischen Nachbarn als man meinen mag. Herüberhängende Äste
sowie herabfallendes Laub, Samenflug oder das Vermehrte
Aufkommen von Insekten durch Pflanzen vom Nachbarn muss man
hinnehmen. Anders gestaltet sich der Fall, wenn ein sog.
Überwuchs vorhanden ist. Hier darf man Wurzeln auf eigene
Faust beseitigen, muss bei überhängenden Ästen aber dem
Nachbarn erst eine Frist zur Beseitigung einräumen.
Verstreicht diese und der Nachbar ist dem nicht angekommen,
darf man erst selbst Hand anlegen.
Grillen - Streitpunkt Nummer eins
Beim Grillen im eigenen Garten hörte schon
oftmals eine Freundschaft zwischen Nachbarn auf.
Grundsätzlich gilt hierbei: je näher der Nachbar wohnt,
desto eher kann man von Einschränkungen ausgehen. Aus diesem
Grund ist es auch oftmals verboten, auf dem Balkon zu
grillen. Ist eine derartige Klausel im Mietvertrag
vorhanden, dann hat sie auch Gültigkeit. Wer dagegen
verstößt und trotzdem grillt, der muss sogar mit einer
Kündigung rechnen (LG Essen, AZ:10 S 438/01). Um hier
Streitigkeiten zu vermeiden, sollte man die Nachbarn 48
Stunden vor dem Grillabend informieren, nur einmal im Monat
grillen oder die Nachbarn einfach zum Essen einladen.
Immer die beste Variante -
Streitigkeiten vorbeugen
Bahnt sich eine Auseinandersetzung mit den
Nachbarn an und dauert sie länger an, ist davon auszugehen,
dass eine einvernehmliche Lösung kaum zu finden ist. Daher
ist es empfehlenswert, Streitigkeiten vorzubeugen. Der beste
Weg ist es dabei immer wieder Kontakt zu den Nachbarn zu
suchen, sei es im Hausflur oder über den Gartenzaun. Ein
kleiner Smalltalk hilft immer dabei, die Stimmung zu heben.
Ufern die Streitigkeiten aus, besteht die Möglichkeit eines
außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens. Das geht
schneller und ist mit weitaus weniger Kosten verbunden, als
die gerichtliche Auseinandersetzung. Bei einem
außergerichtlichen Schlichtungsverfahren geht es in erster
Linie darum, eine Einigung zu finden, mit der beide Parteien
leben können. Erst wenn diese Maßnahmen keine Einigung
bringen, sollte man vor Gericht klagen. |
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Grasellenbach/Darmstadt
- Mann
greift Nachbarn mit Motorsense an
In Hessen ist ein Nachbarschaftsstreit eskaliert.
Einer der Kontrahenten griff seinen Widersacher mit einer
Motorsense an. Der Grund: ein zu lauter Rasenmäher. Mit
einer Motorsense hat ein 63-Jähriger in Hessen voller Wut
seinen Nachbarn angegriffen und schwer verletzt. Hintergrund
sei ein seit über 20 Jahren andauernder Streit gewesen,
teilte die Polizei Darmstadt mit. Der Täter aus
Grasellenbach-Wahlen war ausgerastet, als er mit der
Motorsense Rasen mähen wollte, sein Nachbar ihm wegen des
Lärms aber einen Eimer Wasser überkippte. Die Ehefrau des
angegriffenen 66-Jährigen ging dazwischen und verhinderte
noch Schlimmeres. Der Mann erlitt Verletzungen am
Unterkörper. Der Täter wurde festgenommen. (Meldung vom
10.06.2010). |