Staffelmiete bei öffentlicher Förderung

 
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Ist in einem Mietvertrag über eine im vertraglich geförderten Wohnungsbau (Förderstufe 3 – 5) errichtete Wohnung eine Staffelvereinbarung vorhanden, nach der sich die Miete jährlich „um 0,15 Euro pro Quadratmeter monatlich entsprechend der planmäßigen Verminderung der öffentlichen Förderung“ erhöht, ist dieser Mietvertrag unwirksam. So ein Urteil vom 3. Juli 2008 des Amtsgerichts Hamburg St. Georg, 913 C 102/08.

 

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