|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
Wie laut darf Sex in der Wohnung sein?
|
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
|
|
|
|
Aus juristischer Sicht ist ein Geräusch bedeutungsvoll, wenn
es ein normaler Durchschnittsmensch nicht mehr erträgt.
Ausnahme: das Geräusch ist ortsüblich oder unvermeidlich.
Dazu erläutert Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund
(DMB): „Letztlich geht es nur darum, ob gegen
Immissionsschutzgesetze verstoßen wurde. Dafür spielt die
Geräuschquelle keine Rolle. Wenn etwas zu laut ist, ist es
zu laut. Besondere Dezibel-Grenzen oder ähnliches gibt es
aber nicht.“. Zu Problemen kommt es regelmäßig nach 22 Uhr,
denn es gibt einen besonderen gesetzlichen Schutz für die
nächtlichen Ruhezeiten. Wer nach 22 Uhr richtig Lärm macht,
der muss auch mit großem Ärger rechnen - was auch für zu
lautes Gestöhne und Lustschreie gilt. Ropertz sagt:
„Nachbarn können in solchen Fällen wegen Ruhestörung die
Polizei rufen.
Einziges Problem: Vermutlich ist die Geräuschquelle bis zum
Eintreffen bereits erloschen.“Grundsätzlich muss man aber
auch festhalten, dass ein Lärmbelästigung im Haus ein Mangel
der Mietsache ist, die wiederum zu einer Mietminderung
berechtigt. Das können im Einzelfall schon mal 20 Prozent
und mehr sein. Um die Mietminderung geltend zu machen, muss
der Mieter die Lärmbelästigung beim Vermieter anzeigen.
Dieser ist nämlich dafür verantwortlich, für eine
Beseitigung der Lärmbelästigung zu sorgen. In einem
konkreten Fall wurde daher ein Sex-Pärchen aus Zwickau vor
der Kündigung vom Vermieter abgemahnt. Die Abmahnung war
allerdings erfolglos, denn nach wie vor stand hier
lautstarker Sex auf dem Tagesprogramm. Dazu Ulrich Ropertz:
„Wenn die Mieter auch nach einer Abmahnung ihr Fehlverhalten
nicht abstellen, kann das zur Kündigung führen – und zwar
völlig zu Recht!“ |
|
|
|
» Mietrecht A-Z |
|
|
|
|
|
|
|
|