Schlüssel für den Vermieter Welch unglaubliche Vorstellung: Sie ziehen sich
gerade um und plötzlich öffnet der Vermieter mit einem
Schlüssel ihre Haustür. Dies ist jedoch nicht rechtens, so
Ulrich Ropertz. Der Vermieter darf weder einen
Zweitschlüssel für die Wohnung besitzen, noch darf er sich
unberechtigten Zugang zu der angemieteten Wohnung
verschaffen.
Sogar bei anderslautender Formulierung im Mietvertrag dürfen
die Mieträume nicht unerlaubt betreten werden. Ein Verstoß
gegen diese Regelung ist Hausfriedensbruch. Der Mieter kann
dann auf Kosten des Vermieters das Schloss austauschen
lassen und sogar fristlos kündigen.
Nur in Notfällen ist das Betreten einer Wohnung durch den
Vermieter auch ohne Zustimmung gestattet. Dies ist bei
Wasserrohrbrüchen oder Bränden der Fall. Dann darf auch der
unberechtigt zurückgehaltene Zweitschlüssel zum Einsatz
kommen.