Mieter haftet nicht für Zufall - Feuer

 
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In Mieträumen war ein Brand entstanden. Die Ursache des Brandes konnte nicht festgestellt werden. Nach einem Sachverständigengutachten war es möglich, dass der Brand durch einen Wackelkontakt in einer Steckdose ausgelöst wurde, wodurch die Leitung unter dem Putz in Brand geriet. Dennoch verklagte der Vermieter den Mieter auf Schadensersatz.

Ohne Erfolg! Die Richter des Oberlandesgerichts in Hamburg entschieden: Ist streitig, ob vermietete Räume infolge des Gebrauchs des Mieters beschädigt wurden, trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass der Schaden vom Mieter verursacht wurde. Eine mögliche eigene Verantwortung für den Schaden muss der Vermieter ausräumen. Ein Mieter kann nicht für einen von ihm nicht verschuldeten zufälligen Schaden in Haftung genommen werden (OLG Hamburg, Beschluss v. 13.02.2009, Az. 9 U 170/08).

 

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