Mietrecht A-Z - Saxophon
 
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Saxophon
Oft kommt es zwischen Nachbarn zum Streit, weil sich der Eine vom Spiel eines Instruments durch den Anderen belästigt fühlt. Da das Musizieren genauso zur freien Persönlichkeitsentfaltung eines Menschen zählt, wie die Entspannung und Ruhe, muss das Gebot der Rücksichtnahme für beide Seiten gelten. Tatsächlich stellte schon so manches Gericht einen Spielplan für den Musizierenden auf, da sich die Nachbarn nicht
einig werden konnten.

Im Fall des Oberlandesgerichts Karlsruhe handelte es sich Grundstücks und nicht um Wohnungsnachbarn. Das Saxophonspiel des einen Nachbarn beeinträchtigte den Frieden des Hausbesitzers ein Grundstück weiter. Im Fall des Gerichts durfte das Musizieren mit dem Saxophon nicht untersagt werden, da es üblich war im Rahmen des Hauseigentums Instrumente zu spielen. Dies ergaben Vergleiche mit den Urteilen anderer Gerichte.

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts ist es für den Nachbarn jedoch nicht zumutbar, wenn gewisse Zeiträume zum Musizieren überschritten werden. So legte das Gericht diese Zeiträume auf zwei Stunden Werktags und eine Stunde an Sonn- und Feiertagen fest. (Oberlandesgericht Karlsruhe 6. Zivilsenat, Urteil vom 13. April 1988, Az: 6 U 30/87 / Oberlandesgericht Frankfurt, 22. August 1984, 20 W 148/84, NJW 1985, 2138 und Oberlandesgericht Frankfurt, 29. August 1984, 20 W 190/84, NJW 1985, 2138). Zu Beachten ist, dass diese Grundsätze auch auf Mietwohnungen zu übertragen sind.

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