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Saxophon
Oft kommt es zwischen Nachbarn zum Streit, weil sich der
Eine vom Spiel eines Instruments durch den Anderen belästigt
fühlt. Da das Musizieren genauso zur freien
Persönlichkeitsentfaltung eines Menschen zählt, wie die
Entspannung und Ruhe, muss das Gebot der Rücksichtnahme für
beide Seiten gelten. Tatsächlich stellte schon so manches
Gericht einen Spielplan für den Musizierenden auf, da sich
die Nachbarn nicht
einig werden konnten.
Im Fall des Oberlandesgerichts Karlsruhe handelte es sich
Grundstücks und nicht um Wohnungsnachbarn. Das Saxophonspiel
des einen Nachbarn beeinträchtigte den Frieden des
Hausbesitzers ein Grundstück weiter. Im Fall des Gerichts
durfte das Musizieren mit dem Saxophon nicht untersagt
werden, da es üblich war im Rahmen des Hauseigentums
Instrumente zu spielen. Dies ergaben Vergleiche mit den
Urteilen anderer Gerichte.
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts ist es für den
Nachbarn jedoch nicht zumutbar, wenn gewisse Zeiträume zum
Musizieren überschritten werden. So legte das Gericht diese
Zeiträume auf zwei Stunden Werktags und eine Stunde an Sonn-
und Feiertagen fest. (Oberlandesgericht Karlsruhe 6.
Zivilsenat, Urteil vom 13. April 1988, Az: 6 U 30/87 /
Oberlandesgericht Frankfurt, 22. August 1984, 20 W 148/84,
NJW 1985, 2138 und Oberlandesgericht Frankfurt, 29. August
1984, 20 W 190/84, NJW 1985, 2138). Zu Beachten ist, dass
diese Grundsätze auch auf Mietwohnungen zu übertragen sind.
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