|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Mietrecht A-Z - Reinigung |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Reinigung
Ist die Reinigung des Treppenhauses in einem Mietvertrag
bzw. einer üblicherweise beigefügten Hausordnung nicht
geregelt, muss der Mieter diese nicht ausführen. In den
meisten Fällen jedoch ist die Reinigung von
gemeinschaftlichen Flächen des Mietshauses ein fester
Bestandteil in den Mietverträgen oder ergibt sich aus den
Gewohnheiten des Hauses. Ist im Mietvertrag nur erwähnt,
dass ein Mieter eine Reinigungspflicht hat, gilt dass es
reicht das Treppenhaus einmal wöchentlich und die Fenster
zweimal Jährlich zu putzen.
Das Amtsgericht Regensburg entschied, dass gemeinschaftlich
genutzte Flächen lediglich zweimal wöchentlich der Reinigung
bedürfen, wenn sich z. B. durch Handwerker ein erhöhtes
Aufkommen an Schmutz ergibt. (Amtsgericht Regensburg Az: 11
C 3715/03) |
|
|
|
|
|
|
|
Mit selbst
ausgewählten und von sich aus zur Verfügung gestellten
Reinigungsmitteln, hat der Mieter, falls es nicht anders im
Vertrag festgelegt wurde, die Treppe zu säubern, die vom
Stockwerk darunter zu seiner Mietwohnung führt. Anders ist
dies zu handhaben, wenn durch einen im Haus befindlichen
Betrieb Teile der gemeinschaftlichen Flächen stark
verschmutzt werden.
In Krankheitsfällen oder bei kurzer Abwesenheit des Mieters
muss keine Vertretung für die Hausordnung gesucht werden.
Dies ist lediglich der Fall, wenn der Mieter einige Zeit
nicht zu Hause ist und dies vorher geplant war, wie z. B.
Urlaubsaufenthalt. (Amtsgericht Dortmund WM 88,54)
Insofern die allgemeinen Ruhezeiten berücksichtigt werden,
ist es dem Mieter laut Urteil des Amtsgerichts Reichenbach
freigestellt, zu welcher Tageszeit er das Treppenhaus
reinigt. (Amtsgericht Reichenbach WM 94, 322)
Kommt der Mieter seiner Pflicht zur Reinigung der
gemeinschaftlich genutzten Flächen nicht nach, muss ihm der
Vermieter eine Abmahnung ausstellen und ihm somit eine Frist
zur Erfüllung setzen. Unterlässt der Mieter weiterhin die
Treppenhausreinigung, so kann der Vermieter vor Gericht
klagen. Verrichtet der Mieter auch nach einem Urteil die
Arbeit nicht, darf der Vermieter eine professionelle
Reinigungskraft beauftragen und sich die Kosten nötigenfalls
durch Pfändung zurückholen. (Amtsgericht Wiesbaden - 91 C
2213/99-19)
Laut einem Urteil des Amtsgerichts Reichenbach, darf ein
Mieter nicht gekündigt werden, weil sein Haustier das
Treppenhaus gelegentlich verunreinigt. (Amtsgericht
Reichenbach WM 94, 322)
|
|
|
|
|
|