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Mietrecht A-Z - Raumlüftung |
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Raumlüftung
Die Werte für die vorschriftsmäßige Raumlüftung in
Deutschland sind abhängig von der Größe und der Auslastung
(Personenzahl) des Raumes.
(DIN 18017-3 und DIN 1946-6)
Solange bei normaler Auslastung der Wohnung regelmäßig
jährliche Luftwechseldurchschnittsraten von 0,4/h bis 0,5/h
herrschen und die Möglichkeit bei Bedarf einen Luftwechsel
von 0,8/h herbeizuführen, sind die Anforderungen an eine
Raumlüftung erfüllt. Auch ist es hierbei notwendig
zusätzlich in den Küchenräumen, Toiletten und Bädern eine
zusätzliche Luftströmung zu erzeugen. |
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Die Luftwechselrate ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen
dem ausgetauschten Volumen an Luft pro Stunde und dem
gesamten Volumen des Raumes. Diese Rate hat Einfluss auf de
hygienischen Bedingungen
in Wohnräumen (Feuchtigkeit, Sauerstoffgehalt,
Körpergerüche). Nach den DIN Normen hat ein Frischluftstrom
von 30 qm pro Stunde und Person zu herrschen, damit optimale
hygienische Bedingungen gegeben sind.
(Heinz Ehrenfried,
Informationsschrift des Instituts für Erhaltung und
Modernisierung von Bauwerken) |
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