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Rauchverbot Gaststätten
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Rauchverbot in Gaststätten
Das mit dem Nichtraucherschutzgesetz eingeführte Rauchverbot
in Gaststätten stellt keinen Mangel der gemieteten Räume
dar. So lautet jedenfalls das Urteil des Oberlandesgerichts
Koblenz aus November 2009 zum Az 1 U 579/09. Geklagt hatte
ein Gastwirt gegen seinen Vermieter. Im Mietvertrag aus dem
Jahre 2005 gab es keine Regelung hinsichtlich des Rauchens
in der Gaststätte. Aufgrund des im entsprechenden Bundesland
erlassenen Nichtraucherschutzgesetzes im Jahre 2008 durfte
innerhalb der Räume nicht mehr geraucht werden. |
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In dem Rauchverbot sah der
Gastwirt einen Mangel und reichte Klage mit
Schadensersatzforderung aufgrund der eingeschränkten
Nutzungsmöglichkeit ein. Die Schadenersatzklage wurde
jedoch vom OLG Koblenz abgelehnt. Obwohl das Rauchen vorher
in den Räumen möglich war, ist der Vermieter nach Einführung
des Nichtraucherschutzgesetzes nicht verpflichtet, Räume zur
Verfügung zu stellen, in denen das Rauchen weiterhin möglich
ist. Der Vermieter ist nur verpflichtet, zu überprüfen, ob
die Gaststätte den Konzessionsbestimmungen entspricht. Auch
wenn per Gesetz allgemeine Regelungen zum Schutz des
Nichtrauchers erlassen wurden, trägt dennoch der Mieter das
Risiko für den Betrieb der Gaststätte. |
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