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Rauchmelder Mietminderung
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Fehlende Rauchmelder berechtigen zur Mietminderung
Zum Thema Rauchmelder in Mietwohnungen gibt es leider keine
bundeseinheitliche Regelung. Dennoch gehen viele
Bundesländer dazu über, Rauchmelder in Neubauten zur
Pflichtausstattung zu erklären. Werden die lebensrettenden
Instrumente dann nicht durch den Vermieter angebracht,
können Mieter die Miete kürzen. Dieser Auffassung ist
jedenfalls der Deutsche Mieterbund. Ein rechtsverbindliches
Urteil gibt es
hingegen noch nicht. |
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Da die Regelungen je nach
Bundesland variieren, müssen sich Mieter kundig machen, wie
die rechtliche Vorschrift in ihrem Land ist. Wird eine
Neuwohnung angemietet, so darf davon ausgegangen werden,
dass alle baurechtlichen Vorschriften erfüllt sind. Und dazu
gehört auch der Rauchmelder. Für laufende Mietverträge gibt
es Übergangsfristen. Diese enden dieses Jahr in Hamburg und
Schleswig-Holstein. Mecklenburg-Vorpommern hingegen hat die
Regelung ausgeweitet und auch Rauchmelder für bestehende
Mietverhältnisse als verbindlich erklärt. Sollte es keine
Verpflichtung für den Vermieter geben, rät der Mieterbund
dazu, sich selbst mit den Rauchmeldern auszustatten. Sie
kosten nur etwa 10 Euro, sind leicht anzubringen und können
im Brandfall Leben retten. |
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