Rauchmelder Mietminderung

 
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Fehlende Rauchmelder berechtigen zur Mietminderung
Zum Thema Rauchmelder in Mietwohnungen gibt es leider keine bundeseinheitliche Regelung. Dennoch gehen viele Bundesländer dazu über, Rauchmelder in Neubauten zur Pflichtausstattung zu erklären. Werden die lebensrettenden Instrumente dann nicht durch den Vermieter angebracht, können Mieter die Miete kürzen. Dieser Auffassung ist jedenfalls der Deutsche Mieterbund. Ein rechtsverbindliches Urteil gibt es
hingegen noch nicht.

 

 

Da die Regelungen je nach Bundesland variieren, müssen sich Mieter kundig machen, wie die rechtliche Vorschrift in ihrem Land ist. Wird eine Neuwohnung angemietet, so darf davon ausgegangen werden, dass alle baurechtlichen Vorschriften erfüllt sind. Und dazu gehört auch der Rauchmelder. Für laufende Mietverträge gibt es Übergangsfristen. Diese enden dieses Jahr in Hamburg und Schleswig-Holstein. Mecklenburg-Vorpommern hingegen hat die Regelung ausgeweitet und auch Rauchmelder für bestehende Mietverhältnisse als verbindlich erklärt. Sollte es keine Verpflichtung für den Vermieter geben, rät der Mieterbund dazu, sich selbst mit den Rauchmeldern auszustatten. Sie kosten nur etwa 10 Euro, sind leicht anzubringen und können im Brandfall Leben retten.

 

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