Mietrecht - Platzverweis

 
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Platzverweis
Wird ein Ehepartner aus der gemeinsamen Mietwohnung verwiesen, da er Gewalttaten in dieser verübt hat und vom Ordnungsamt im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes in einer öffentlichen Einrichtung untergebracht wird, so verliert er seinen Status als Mieter der Wohnung. Wenn der Eigentümer es will, kann er den betroffenen Ehepartner aus dem Mietvertrag verpflichten.

Im vom Amtgericht Ludwigsburg entschiedenen Fall, wurde der aus der Wohnung verwiesene Ehepartner vom Vermieter zur Zahlung von Mietrückständen sowie der Kosten für den laufenden Räumungsstreit mit der Ehepartnerin, in die Pflicht genommen. (Amtsgericht Ludwigsburg, Urteil 27.08.2004, 10 C 1517/04)

Laut dem Bundesgerichtshof bleibt der Mieter trotz Platzverweis weiterhin als Gesamtschuldner in der Pflicht für die Mietkosten aufzukommen. Weiterhin hat er die Kosten für die Räumungsklage zu tragen, die gegen die zahlungsunfähige verbleibende Mieterin vorliegt. (Bundesgerichtshof NJW RR 1991,267)

 

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