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Mietrecht - Platzverweis
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Platzverweis
Wird ein Ehepartner aus der gemeinsamen Mietwohnung
verwiesen, da er Gewalttaten in dieser verübt hat und vom
Ordnungsamt im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes in einer
öffentlichen Einrichtung untergebracht wird, so verliert er
seinen Status als Mieter der Wohnung. Wenn der Eigentümer es
will, kann er den betroffenen Ehepartner aus dem Mietvertrag
verpflichten.
Im vom Amtgericht Ludwigsburg entschiedenen Fall, wurde der
aus der Wohnung verwiesene Ehepartner vom Vermieter zur
Zahlung von Mietrückständen sowie der Kosten für den
laufenden Räumungsstreit mit der Ehepartnerin, in die
Pflicht genommen. (Amtsgericht Ludwigsburg, Urteil
27.08.2004, 10 C 1517/04)
Laut dem Bundesgerichtshof bleibt der Mieter trotz
Platzverweis weiterhin als Gesamtschuldner in der Pflicht
für die Mietkosten aufzukommen. Weiterhin hat er die Kosten
für die Räumungsklage zu tragen, die gegen die
zahlungsunfähige verbleibende Mieterin vorliegt.
(Bundesgerichtshof NJW RR 1991,267)
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