Mietrecht - Pförtner

 
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Pförtner
Ein Pförtner überwacht ein Grundstück und kontrolliert Personen, die dieses betreten möchten. Weiterhin informiert er Besucher über die Erreichbarkeit von Unternehmen und Einzelpersonen auf den gewerblichen bzw. privaten Arealen. Die Kosten für einen Pförtner dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden, da sie als Verbindlichkeiten für Aufsicht nicht unter die Betriebskosten oder Hauswartskosten fallen.

Zu den Tätigkeiten eines Hauswarts zählt schließlich keine Aufsicht und Beratung. Er ist ausschließlich für die Gebäudepflege zuständig und ist mit der der Reinigung von Gebäudeteilen wie Treppenhäuser, der Pflege von Gärten und der Überwachung von Heizungsanlagen betraut. (Amtsgericht Köln, Urteil vom 20. Oktober 1998, Az: 201 C 134/98)

 

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