Mietrecht - Pflanzungen

 
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Pflanzungen
Solange der Vermieter sein Einverständnis gegeben hat, ist es einem Mieter erlaubt, einen Garten nach seinem Geschmack zu bepflanzen. Von einem Einverständnis kann auch dann ausgegangen werden, wenn der Vermieter sich nicht zu den Planzungen äußert, solange davon ausgegangen werden kann, dass er diese wahrgenommen hat.

Dies ist auch der Fall, wenn der Mieter vom Vermieter gepflanzte Gewächse hierfür entnimmt. Vom Mieter selbst angelegte Sträucher, Büsche und Bäume können durch diesen auch wieder entnommen werden. Grundsätzlich hat ein Mieter die Pflicht, den Ursprungszustand der Mietsache, also auch des Gartens, bei Auszug wieder herzustellen. (Landgericht Lübeck WM 93,669)

 

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