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Pflanzungen
Solange der Vermieter sein Einverständnis gegeben hat, ist
es einem Mieter erlaubt, einen Garten nach seinem Geschmack
zu bepflanzen. Von einem Einverständnis kann auch dann
ausgegangen werden, wenn der Vermieter sich nicht zu den
Planzungen äußert, solange davon ausgegangen werden kann,
dass er diese wahrgenommen hat.
Dies ist auch der Fall, wenn
der Mieter vom Vermieter gepflanzte Gewächse hierfür
entnimmt. Vom Mieter selbst angelegte Sträucher, Büsche und
Bäume können durch diesen auch wieder entnommen werden.
Grundsätzlich hat ein Mieter die Pflicht, den
Ursprungszustand der Mietsache, also auch des Gartens, bei
Auszug wieder herzustellen. (Landgericht Lübeck WM 93,669) |