Eine Party pro Monat Dass eine Feier im Monat erlaubt sei, zählt zu
den größten Irrtümern im deutschen Mietrecht. Ulrich Ropertz
vom Mieterbund klärt auf, dass grundsätzlich nicht eine
einzige lautstarke Feier hingenommen werden muss. Dies gilt
vor allem dann, wenn diese auch noch die ab 22 Uhr
beginnende Nachtruhe stört. Rücksicht auf die anderen Mieter
ist das A und O.
Feierlichkeiten sollten daher spätestens um 22 Uhr von
draußen nach drinnen verlegt werden. Aber auch dann heißt
es, in angemessener Lautstärke weiterzufeiern. Nach
Beschwerde durch die Nachbarn kann der Mieter aufgrund der
Ruhestörung abgemahnt werden. Ropertz weist darauf hin, dass
der Mieter sogar für etwaige Mietminderungen aufgrund seiner
Ruhestörung aufkommen muss.
Duschen und die Betätigung der Toilettenspülung stellen auch
nachts keine Ruhestörung dar. Dennoch gibt es gerade
hierüber häufig Streitigkeiten unter Nachbarn, wie der
Deutsche Mieterbund zu berichten weiß. Mietshäuser sollten
schalldicht gebaut sein. Wissen Mieter allerdings um die
Hellhörigkeit, so ist auch hier Rücksicht anzuraten.