Mietrecht - Parfüm Treppenhaus

 
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Parfüm Treppenhaus
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass Eigentümer von Wohnungen kein Parfüm o. ä. in gemeinschaftlich genutzten Räumen eines Hauses (z. B. Treppenhaus) versprühen dürfen, da dies nicht den Nutzungsbestimmungen des Eigentümers unterliegt. Ist es ein Mieter der Duftstoffe im Haus verteilt, kann dies sogar zu einer außerordentlichen Kündigung führen. (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss 16. Mai 2003, Az: I-3 Wx 98/03, 3 Wx 98/03)

 
 
 
 
 
 

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