Mietrecht - Niederschlagswasserentsorgung

 
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Niederschlagswasserentsorgung, Abwasserentsorgung
Unter einer Niederschlagswasserentsorgung versteht man die Entsorgung von Abwassern, die nicht aus dem Haushalt stammen, sondern durch Niederschlag verursacht werden. Diese Niederschläge werden gesammelt und getrennt von Abwasser aus den Haushalten entsorgt. Dies führt zu einer Entlastung der Kläranlagen und der Umwelt.

Gibt es eine Niederschlagswasserentsorgung und ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter die Kosten zu tragen hat, fallen diese unter die generellen Kosten für Entwässerung, welche auf den Wasserverbrauch des Mieters umgelegt werden. In einem Fall des Landgerichts Berlin, war zu dem Zeitpunkt als der Mietvertrag geschlossen wurde, durch die Wasserwerke einheitlich geregelt, doch änderte sich die Tarifstruktur und die Kosten für die Niederschlagsentwässerung und die Entwässerung der weiteren Abwasser des Gebäudes wurden getrennt.

Das Gericht räumte dem Vermieter das Recht ein, nicht nach Verbrauch des Mieters sondern nach Fläche abzurechnen und die Kosten umzulegen. (Landgericht Berlin, Urteil vom 18. März 2003, Az: 64 S 3/03)

 

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