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Mietrecht - Niederschlagswasserentsorgung
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Niederschlagswasserentsorgung,
Abwasserentsorgung
Unter einer
Niederschlagswasserentsorgung versteht man die Entsorgung
von Abwassern, die nicht aus dem Haushalt stammen, sondern
durch Niederschlag verursacht werden. Diese Niederschläge
werden gesammelt und getrennt von Abwasser aus den
Haushalten entsorgt. Dies führt zu einer Entlastung der
Kläranlagen und der Umwelt.
Gibt es eine Niederschlagswasserentsorgung und ist im
Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter die Kosten zu tragen
hat, fallen diese unter die generellen Kosten für
Entwässerung, welche auf den Wasserverbrauch des Mieters
umgelegt werden. In einem Fall des Landgerichts Berlin, war
zu dem Zeitpunkt als der Mietvertrag geschlossen wurde,
durch die Wasserwerke einheitlich geregelt, doch änderte
sich die Tarifstruktur und die Kosten für die
Niederschlagsentwässerung und die Entwässerung der weiteren
Abwasser des Gebäudes wurden getrennt.
Das Gericht
räumte dem Vermieter das Recht ein, nicht nach Verbrauch des
Mieters sondern nach Fläche abzurechnen und die Kosten
umzulegen. (Landgericht Berlin, Urteil vom 18. März 2003, Az:
64 S 3/03) |
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