Mietrecht - Nebenkostenbelege

 
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Nebenkostenbelege
Kopien der Nebenkostenbelege rechtens. Der einzelne Eigentümer einer Wohnung hat bei der Jahresabrechnung in der Regel bei der Hausverwaltung einen Anspruch auf Erstellung von Kopien aller Einzelabrechnungen. Die Kosten für die Fertigung der Kopien muss erstattet werden. Handschriftliche Abschriften seien den Eigentümern nicht zuzumuten, entschied das Oberlandesgericht München (AZ. 32 Wx 177/06).

 
 
 
 
 
 

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