Nebenkosten: Terrorversicherungen
 
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Nebenkosten: Umlagefähigkeit von Terrorversicherungen
Wenn durch eine Gebäudeversicherung auch Terrorakte versichert sind, dann können die Kosten nur als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn konkret nachgewiesen werden kann, dass ein terroristischer Angriff auf genau das betreffende Gebäude wahrscheinlich ist. Kann die Gefahr derartige Akte nicht konkret belegt werden, dann würde die Umlage gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßen, so entschied das Amtsgericht Berlin-Pankow-Weißensee, 6 C 107/08 in einem Urteil vom 20. November 2008, GE 2009, 57.

 

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