Nachmieter: Miete vom Vormieter
 
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Nachmieter nutzt die Wohnung, Miete muss vom Vormieter nicht bezahlt werden
Fristgerecht auf Ende Januar hat ein Mieter seine Wohnung gekündigt. Da der Mieter schon im Oktober 2008 auszog, vereinbarten Mieter und Vermieter, dass der Mieter keine Mieter mehr zahlen müsse sofern ein Nachmieter Miete. Der Nachmieter wohnte ab Oktober 2008 in besagter Wohnung. Seit November renovierte der Mieter die Wohnung. Der Vermieter forderte vom ehemaligen Mieter die Mietkosten für November. Der Mieter zahlte diese jedoch nicht. Der Mieter bekam vor Gericht recht. Sofern eine Wohnung einem Nachmieter überlassen wird, muss der ehemalige Mieter die Mietkosten bis Beendigung des Mietverhältnisses nicht bezahlen. Der Mieter hat auch keinen Nutzen an der Wohnung mehr. Der Nachmieter renovierte mit Einverständnis des Vermieters ab November, somit muss der ehemalige Mieter auch nur bis zu diesem Zeitpunkt bezahlen. (AG Neuruppin, Urteil v. 15.01.2009, Az. 42 C 273/08).

 

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