Münzwaschautomaten - Mietrecht A-Z

 
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Münzwaschautomaten (Trockner, Waschmaschine)
Die Nutzungspreise für vom Vermieter bereitgestellte Waschmaschinen u. ä. dürfen nicht Anschaffungs- und Abschreibungskosten der Maschinen beinhalten. Für die Benutzung der vorhandenen Waschmaschinen gab ein Vermieter teure Waschmünzen aus, die diese Kosten beinhalteten. Dabei darf der Preis solcher Waschmünzen nur die Wasser- und Stromkosten beinhalten, da die Anschaffungskosten bereits in der Miete enthalten sind bzw. sein sollten. (Amtsgericht Hamburg, Urteil 20. August 2003, Az: 39A 56/03)

 

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