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Mülltonne, Gelbe Tonne,
Müll-Container
Dem Mieter ist eine Abstellfläche für Mülltonnen
bzw. eine Lagerstelle für Müll vom Vermieter zur Verfügung
zu stellen. Wird dem Mieter sogar das Aufstellen einer
Restmülltonne durch die Stadt vorgeschrieben, ist der
Vermieter dazu verpflichtet einen Platz bereitzustellen,
insofern es ihm möglich ist. Wenn dies nicht der Fall ist,
der Mieter trotzdem auf sein Recht besteht, kann ihm
vorgeworfen werden, er nutze die Situation böswillig aus.
Nach dem Urteil des Gerichts ist eine Wohnung als mangelhaft
zu betrachten, wenn dem Mieter kein Abstellplatz für den
Haushaltsmüll bis zur Abholung durch die Müllabfuhr, zur
Verfügung gestellt wird. (Amtsgericht Bückeburg , Urteil 28.
Dezember 1999, Az: 73 C 348/99)
Auch wenn Mieter des Hauses sowie der Eigentümer
übereinstimmen, muss ein Mieter einer Erdgeschosswohnung
keinen Müllcontainer direkt unter seinem Fenster hinnehmen.
Selbst wenn es sich bei der Neuanschaffung um eine
Modernisierung und somit um eine Verbesserung des Gebäudes
handelt. (Amtsgericht Hamburg, Urteil 5. Februar 2002, Az:
48 C 322/01) |
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