Mülltonne - Mietrecht A-Z

 
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Mülltonne, Gelbe Tonne, Müll-Container
Dem Mieter ist eine Abstellfläche für Mülltonnen bzw. eine Lagerstelle für Müll vom Vermieter zur Verfügung zu stellen. Wird dem Mieter sogar das Aufstellen einer Restmülltonne durch die Stadt vorgeschrieben, ist der Vermieter dazu verpflichtet einen Platz bereitzustellen, insofern es ihm möglich ist. Wenn dies nicht der Fall ist, der Mieter trotzdem auf sein Recht besteht, kann ihm vorgeworfen werden, er nutze die Situation böswillig aus. Nach dem Urteil des Gerichts ist eine Wohnung als mangelhaft zu betrachten, wenn dem Mieter kein Abstellplatz für den Haushaltsmüll bis zur Abholung durch die Müllabfuhr, zur Verfügung gestellt wird. (Amtsgericht Bückeburg , Urteil 28. Dezember 1999, Az: 73 C 348/99)

Auch wenn Mieter des Hauses sowie der Eigentümer übereinstimmen, muss ein Mieter einer Erdgeschosswohnung keinen Müllcontainer direkt unter seinem Fenster hinnehmen. Selbst wenn es sich bei der Neuanschaffung um eine Modernisierung und somit um eine Verbesserung des Gebäudes handelt. (Amtsgericht Hamburg, Urteil 5. Februar 2002, Az: 48 C 322/01)

 

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