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Zu große
Mülleimer müssen vom Mieter nicht bezahlt werden
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Es obliegt dem Vermieter, die richtige Größe der Abfalltonne
zu wählen. Ist diese zu groß und bleibt jede Woche teilweise
leer, müssen die Mieter die dadurch entstehenden höheren
Kosten nicht dulden. So entschied das Landgericht Aachen in
einem Urteil, auf das die Landesbausparkassen in Berlin
hinweisen (Az.: 6 S 87/08). In einem konkreten Fall hätte
jedes Mal zum Zeitpunkt der Leerung noch sehr viel weiterer
Abfall in die Mülltonne gepasst. Während der Verhandlung vor
Gericht stellte sich dann heraus, dass die Müllkosten auf
den Quadratmeter Mietfläche umgelegt, weit über dem normalen
Maß lagen. Der Vermieter wurde vom Gericht dazu
verpflichtet, den Mietern den über mehrere Jahre
entstandenen Schaden zu ersetzen. Grundsätzlich ist der
Vermieter an das Gebot der sparsamen Wirtschaftsführung
gebunden.
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