Zu große Mülleimer müssen vom Mieter nicht bezahlt werden

 
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Es obliegt dem Vermieter, die richtige Größe der Abfalltonne zu wählen. Ist diese zu groß und bleibt jede Woche teilweise leer, müssen die Mieter die dadurch entstehenden höheren Kosten nicht dulden. So entschied das Landgericht Aachen in einem Urteil, auf das die Landesbausparkassen in Berlin hinweisen (Az.: 6 S 87/08). In einem konkreten Fall hätte jedes Mal zum Zeitpunkt der Leerung noch sehr viel weiterer Abfall in die Mülltonne gepasst. Während der Verhandlung vor Gericht stellte sich dann heraus, dass die Müllkosten auf den Quadratmeter Mietfläche umgelegt, weit über dem normalen Maß lagen. Der Vermieter wurde vom Gericht dazu verpflichtet, den Mietern den über mehrere Jahre entstandenen Schaden zu ersetzen. Grundsätzlich ist der Vermieter an das Gebot der sparsamen Wirtschaftsführung gebunden.

 

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